Bauproduktenrecht – Der richtige Umgang mit abP, abZ, ETA
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Das Bauproduktenrecht regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Europa und Deutschland. Dabei sind entsprechende Vorgaben in der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO), dem Bauproduktengesetz (BauPG) und der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) zu finden.
Das nur schwer zu durchdringende Thema gewinnt in der Praxis immer mehr an Bedeutung und kann zur Haftungsfalle für Planer und Bauunternehmer werden. Im Gratis-Beitrag „Bauproduktenrecht im Überblick“ aus der Zeitschrift „der bauschaden“ erhalten Sie einen grundlegenden Überblick über die komplizierte Thematik.
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